Bereits im kommenden Winter sollen Notstromkraftwerke zur Verfügung stehen. Das hat der Bundesrat entschieden. Anfang Jahr wollte sich der Bundesrat mehr Zeit nehmen. Erst drei Jahre später sah er die Notwendigkeit von Gaskraftwerken zur Überbrückung der Stromknappheit. Doch nun hat sich die Lage verschlechtert, sagt Marianne Zünd vom Bundesamt für Energie (BFE): «Die Versorgungslage hat sich europaweit verschlechtert. Und deshalb brauchen wir diese Gaskraftwerke schon im nächsten Winter.“ Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, dass die Bundesverwaltung rasch Verträge mit Unternehmen abschliessen soll, die in kurzer Zeit Strom produzieren können. Der Bund sieht ein Potenzial von rund 80 % der Kapazität des ehemaligen Kernkraftwerks Mühleberg. Berichten zufolge handelt es sich dabei um bestehende und neue mobile Kraftwerke. Bis Februar sollen sie fertig sein. Wo die Gaskraftwerke stehen werden, verschweigt der Bundesrat. Marianne Zünd sagt einfach: Es sind sehr wenige Standorte involviert. Die Gespräche würden sehr gut verlaufen: “Wir sind zuversichtlich, dass wir bei den Vertragspartnern fündig werden.” Notstromkraftwerke ergänzen die sogenannte Wasserkraftreserve: Der Bundesrat will Stauseenbetreiber mit Barzahlungen zwingen, bei Stromausfall Wasser zurückzuhalten.
Erleichterung vielerorts
Michael Frank, Vorstand des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), atmet erleichtert auf: «Vielleicht sind das die Leitzinsen, die uns durch den Winter bringen.» Auch Urs Meister, CEO der Stromregulierungsbehörde Elcom, zeigt sich erleichtert über die Entwicklung. Aber er sagt: Es gibt keine Garantie dafür, dass immer genug Strom da ist. „Ob es reicht, ist sehr ungewiss. Aber man kann mit Sicherheit sagen, dass diese Systeme viel zur Stabilität beitragen können.“
Die Anlagen müssen auch mit Öl betrieben werden
Klar ist, dass die Anlagen auch dann Strom erzeugen können sollen, wenn Erdgas knapp ist – Heizöl sei Dank. „Damit diese Ersatzkraftwerke funktionieren, sollten sie idealerweise auch mit Öl betrieben werden können. Das war eine zentrale Voraussetzung bei den Ermittlungen», sagt Zünd vom BFE. Die Versorgung mit Öl dürfte kein Problem sein, sagt der Elcom-Techniker, denn die Kraftwerke laufen nur in Notfällen und temporär: «Das können Stunden sein, vielleicht ein paar Tage oder ein paar Wochen. In einem solchen Fall würden die entsprechenden Stromlager ausreichen.“
Hebegrenzen
Schweizer Notstrom aus Erdgas und Erdöl: Das geht zu Lasten der Umwelt. Für sie will der Bundesrat die Umweltvorschriften lockern: Für Notstromanlagen gelten keine Lärm- und Abgasgrenzwerte, sagt Marianne Zünd vom BFE: «Da muss man zugunsten der Versorgungssicherheit gewisse Lockerungen machen.» Aber nur in dieser Zeit konnten die Systeme wirklich genutzt werden.”
Oberstes und wichtigstes Ziel ist es, Mängeln vorzubeugen
Der Bundesrat will die durch diese Kraftwerke verursachten Klimaschäden durch den Kauf von CO2-Zertifikaten kompensieren. Der Notfallplan hat einen ökologischen Preis, sagt Stromwirtschaftssprecher Michael Frank: „Höchstes und wichtigstes Ziel ist es, eine Verknappung zu verhindern. Und wenn das der Weg ist, lohnt es sich.”
Bleibt die Geldfrage
Ersatzkraftwerke hochfahren und bereithalten – was kostet das? „Das ist Verhandlungsgegenstand“, sagt Bundessprecherin Marianne Zünd. Zunächst übernimmt der Bund die Kosten. Sie würden später über die Stromsteuern weitergegeben – an die Allgemeinheit.
Weitere Entscheidung zu Notstromaggregaten
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Ein weiterer Bundesratsbeschluss vom Mittwoch soll Notstromanlagen von Sonderregelungen profitieren lassen. Für sie will die Regierung Lärm- und Abgasgrenzwerte vorübergehend aufheben. Der Einsatz der 300 Notstromaggregate in der Schweiz als Backup-Kraftwerke wird erwogen. Sie stellen rund 280 Megawatt bereit, die von der Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid für Systemdienstleistungen genutzt werden. Allerdings sei diese Frage kompliziert, schreibt der Bundesrat: Einerseits müssten die Eigentümer zustimmen, andererseits müssten logistische Fragen geklärt werden. Dazu gehören zum Beispiel Kraftstoffversorgung und Vergütung.