114 Millionen Euro wollte die ÖVP-FPÖ-Koalition jährlich einsparen – ein Ziel, das offenbar verfehlt wurde: Laut Umfrageergebnissen zahlte der Staat 2019 62 Millionen Euro weniger, 2020 87 Millionen Euro und 2021 141 Millionen Euro weniger als 2018 .

Von Anfang an umstritten

Während Sie beispielsweise für in der Schweiz, Großbritannien oder Irland lebende Kinder durch den Index mehr bekommen, erhalten Kinder in Rumänien nicht einmal die Hälfte des Betrags, der für ein Kind in Österreich gezahlt wird. Kinder in Bulgarien bekommen sogar noch weniger. Die Indexierung der Familienbeihilfen war von Anfang an umstritten. Bei der Verabschiedung des Gesetzes in Österreich wurde argumentiert, dass die Lebenshaltungskosten vom Wohnort abhängen. Daher ist es unfair, überall den gleichen Betrag zu zahlen. Sowohl Nachbarländer als auch europäische Rechtsexperten hielten den Antrag schon vor der Entscheidung für mit europäischem Recht unvereinbar. Die EU-Kommission bezeichnete die Indexierung der Familienbeihilfen nicht nur als rechtswidrig, sondern auch als diskriminierend. Sie gilt nicht für österreichische Staatsbürger, die für österreichische Behörden im Ausland tätig sind und deren Kinder dort bei ihnen leben – „obwohl ihre Situation vergleichbar ist“. Die EU-Behörde hat Beschwerde beim EuGH eingelegt.

Generalstaatsanwalt des EuGH: Die Indexierung ist inakzeptabel

EuGH-Generalstaatsanwalt Richard de la Tour hat die Indizierung bereits für unzulässig erklärt. Sie verstoßen gegen EU-Recht: Laut der im Jänner veröffentlichten Stellungnahme sollen Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten in Österreich die gleichen Leistungen und Steuervorteile wie österreichische Arbeitnehmer erhalten können, unabhängig davon, wo ihre Kinder leben. Letztlich würden die Betroffenen genauso zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen wie die österreichischen Arbeitnehmer, argumentierte de la Tour. Die Bestimmung der Höhe der Familienleistungen nach dem Wohnort stellt einen Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit dar.

Familienministerium: Machen Sie sich bereit

Obwohl diese Ansichten keine Auswirkungen auf Staaten haben und für EuGH-Richter nicht bindend sind, halten sich die Richter größtenteils an sie. Geschieht dies am Donnerstag, muss Österreich nachzahlen. Das Familienministerium erklärte, es sei “bereit für etwaige Rechtsfolgen der Entscheidung des Gerichts”. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) hat laut einer parlamentarischen Stellungnahme vom Mai bereits 220 Millionen Euro für mögliche Rückzahlungen vorgesehen.