15.06.2022, 12:09 Uhr
Bis 2033 sollen alle Führerscheine EU-weit einheitlich sein. Dazu müssen nach und nach rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Eine Frist läuft bald ab. Bis 2033 soll der Führerschein in der EU einheitlich sein. Rund 43 Millionen Konten müssen laut Auto Club Europa (ACE) in Deutschland umgetauscht werden, um alle Konten auf das einzig gültige Scheckkartenformat umzustellen. Dies gilt für alle Führerscheine für Pkw und Motorräder, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Um nicht im Chaos zu enden, erfolgt der Umtausch sukzessive über die Jahre innerhalb bestimmter Fristen. Für die erste Gruppe ist es jedoch an der Zeit, sich darum zu kümmern. Wenn Sie zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch einen Führerschein haben, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, können Sie ihn bis zum 19. Juli 2022 umtauschen. Dies liegt nur daran, dass die ursprüngliche Frist (19. Januar) laut ACE aufgrund des Coronavirus verlängert wurde. Danach wird das Dokument ungültig. Wer dabei erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro. Laut ADAC kann es im Ausland zu Problemen mit abgelaufenen Dokumenten kommen. In der Regel erfolgt der Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder bei der Fahrerlaubnisbehörde. Je nach Wohnort kann dies auch das Einwohnermeldeamt sein. Der Austausch ist verpflichtend, findet laut ADAC aber ohne Untersuchung oder Gesundheitscheck statt.
Alle anderen Jahrgänge haben mehr Zeit.
Die nächste Gruppe der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Zeugnisse sind die zwischen 1959 und 1964 geborenen. Bis zum 19. Januar 2023 müssen Sie umgetauscht haben. Sie müssen jedoch keine der Fristen abwarten und können Ihr Dokument bereits vorab umtauschen , je nach Wunsch und Zeitplan. Beim Basisdatum sind zwei Punkte wichtig: das Geburtsjahr und das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Bei Papierführerscheinen, also grau, rosa oder DDR-Urkunden, ist es nicht nur das Ausstellungsdatum, sondern auch das Geburtsjahr des Inhabers. Diese Zertifikate wurden vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt.
Die ersten Kreditkartenformen werden erst 2026 verfügbar sein
Wenn Sie ein Dokument im Kreditkartenformat haben, das vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, können Sie das Ausstellungsdatum nur als Richtlinie verwenden. Hier müssen die ersten Zeugnisse der Jahre 1999 bis 2001 bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Ausnahme: Wenn Sie vor 1953 geboren sind, können Sie sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit widmen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder der Form des Führerscheins. Weitere Fragen und Antworten zum Thema: Muss ich die Fristen einhalten? Ja, der Umtausch ist verpflichtend. Die Ablaufdaten stehen jedoch immer auf dem Dokument und nicht auf dem Führerschein – der nach dem Ablaufdatum seine Gültigkeit behält. Allerdings begeht jemand eine Ordnungswidrigkeit, so der ADAC. Dies wird mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet. Auch wer mit einem abgelaufenen Führerschein ins Ausland reist, kann Probleme bekommen. Fahren ohne Führerschein ist strafbar. Wo kann ich meinen Führerschein ändern? Der Umtausch kann in der Regel bei der zuständigen Führerscheinstelle eingereicht werden. Je nach Wohnort kann dies laut ACE auch das Bürgerregister sein. Aufgrund der Corona-Pandemie kann es jedoch zu Terminverschiebungen kommen. Ist eine neue Prüfung geplant? Der Umtausch von Auto- und Motorradführerscheinen erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsprüfung. Allerdings können Behörden in Einzelfällen Bedenken hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit haben, beispielsweise bei offensichtlichen körperlichen Einschränkungen, wie z. B. Gehhilfe oder Krücken. Als nächstes müssen Sie laut ADAC die Eignung nachweisen. Bei eingeschränkter Fahrtüchtigkeit können Auflagen oder Einschränkungen gelten. Dies ist jedoch unabhängig vom Austausch. Welche Unterlagen muss ich bereithalten? Neben dem alten Original-Führerschein werden ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Passfoto benötigt. Tipp: Geben Sie bei der Aufnahme eines Fotos vorab an, in welchem Format es vorliegen soll bzw. ob es vor Ort aufgenommen werden kann. Gegebenenfalls kann laut Autoclubs auch eine sogenannte Karteikopie verlangt werden. Hierbei handelt es sich um einen Auszug der personenbezogenen Daten aus dem Führerscheinregister der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Dies gilt für Banknoten, die nicht vor 1999 ausgegeben wurden, von Anfang an dort, wo sie jetzt umgetauscht werden sollen – also beispielsweise nach einem Umzug. In der Regel kann dieser Antrag laut ACE online gestellt werden. In der Regel wird das Angebot dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt, die den Umtausch durchführt. Wie viel kostet der Umtausch? Die Kosten für einen neuen EU-Führerschein betragen ca. 25 € zuzüglich der Kosten für ein Passfoto. Kann ich meinen alten Führerschein behalten? Wenn Sie Ihr altes Dokument nach dem Umtausch aus nostalgischen Gründen behalten möchten, können Sie dies tun. Allerdings wird er zum Beispiel mit Schlägen entwertet, sodass er nicht verwendet werden kann. Wie lange ist der Führerschein gültig? Alle Dokumente, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben ein Ablaufdatum und müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Dies dient dem Fälschungsschutz, so der ADAC.