„Der Bundeskanzler Dr. „Natürlich respektiert Angela Merkel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, sagte ein Merkel-Sprecher. Merkel äußerte sich nicht zum Inhalt. [Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.] Am 5. Februar 2020 wurde der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Hilfe von CDU und AfD unerwartet zum Regierungschef im Erfurter Landtag gewählt. Es war das erste Mal, dass einem Ministerpräsidenten von der AfD geholfen wurde. Die damals angereiste Bundeskanzlerin Merkel (CDU) sprach am Tag nach der Wahl und leitete ihre Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa „aus innenpolitischen Gründen“ mit einer „Vorbemerkung“ ein. Das Ergebnis müsse “umgedreht” werden, zumindest dürfe die CDU nicht an dieser Regierung teilnehmen. Und: “Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.” Eine Niederschrift der Pressekonferenz war zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de abrufbar. Kemmeric trat nach drei Tagen zurück und blieb bis März ohne Regierung im Amt. Bodo Ramolo (Linke), der in den ersten beiden Wahlgängen nicht genügend Stimmen erhielt, wurde erneut Ministerpräsident. Björn Höcke (AfD, rechts) gratuliert am 5. Februar 2020 dem kurzfristigen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP). Foto: dpa / Bodo Schackow Bei einer Anhörung in Karlsruhe im Juli 2021 verteidigte Merkel-Kanzler Helge Braun (CDU) die Äußerungen. Die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner wollten eine Stellung. Es ging auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland. Die AfD hatte den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) bereits erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht verklagt, weil auf ihrer Ministeriumsseite ein Interview mit AfD-kritischen Auszügen abrufbar war. Und Johanna Wanka (CDU) wurde während ihrer Amtszeit als Kultusministerin gerügt, weil sie in einer Ministeriumserklärung die „Rote Karte“ für die AfD gefordert hatte. In diesen Krisenzeiten dürfen Politiker die AfD öffentlich kritisieren. Allerdings müssen sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglieder an das Prinzip der staatlichen Neutralität halten. (dpa)