Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 hat die damalige Kanzlerin Merkel die Rechte der AfD verletzt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und stimmte damit der AfD zu.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Neutralitätspflicht verletzt, als sie die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten Thomas Kemmeric mit den Stimmen von CDU und AfD als „unverzeihlich“ bezeichnete. Die Klage der AfD gegen den Altkanzler war erfolgreich.

Merkel äußerte Kritik auf einer Pressekonferenz in Südafrika im Februar 2020, einen Tag nach der umstrittenen Thüringer Wahl. Er forderte auch die Rückgängigmachung der Wahlen. Kemmeric trat nach drei Tagen zurück und blieb bis März ohne Regierung im Amt.

Recht auf Chancengleichheit für Parteien

Laut Bundesverfassungsgericht hat Merkel mit ihrer Äußerung das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt. Wenn sich Regierungsmitglieder öffentlich als solche äußern, sollten sie praktisch alle Parteien neutral behandeln. Dem muss auch ein Bundeskanzler Rechnung tragen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Regierungsmitglied beispielsweise im Wahlkampf eindeutig als Parteipolitiker auftritt. Hier trat Merkel ihr Amt an.

Der FDP-Kandidat Kemmerich ist in Thüringen im dritten Wahlgang zum Ministerpräsidenten gewählt worden, nachdem im vorherigen Wahlgang der Linkspolitiker Bodo Ramelow gescheitert war. Auch international sorgte die Wahl für Aufregung, weil die AfD erstmals einem Ministerpräsidenten an die Macht verholfen hatte. Sie warf im dritten Wahlgang ihren eigenen Kandidaten und wählte den FDP-Mann. Mit Informationen von Klaus Hempel, ARD-Rechtsabteilung

Bundesverfassungsgericht: Merkels Äußerung zur Thüringen-Wahl 2020 verfassungswidrig

Klaus Hempel, SWR, 15.06.2022 10:44 Uhr