Auch mit der Aufstockung der Mittel für die Ombudsstelle der Wien Energie, die besondere Härtefälle unterstützt, und der zusätzlichen Einrichtung eines eigenständigen Ombudsmannes für Fernwärme, werden wichtige AK Forderungen erfüllt. Das Einsetzen einer unabhängigen Fairnesskommission, die künftige mögliche Preisreduktionen zeitnah überprüfen wird, ist aus Sicht der AK eine wesentliche Verbesserung für Konsument:innen. Nichtsdestotrotz wird die AK den Antrag der Wien Energie auf Erhöhung der Fernwärmepreise genau analysieren. Im Rahmen des Preisgesetzes kann die AK Wien eine Stellungnahme abgeben, allerdings steht ihr in der Preiskommission gemäß Preisgesetz nur ein Anhörungsrecht zu. „Wir werden sehr genau prüfen, wie die Erhöhung der Fernwärmepreise errechnet und begründet wird. Aus Sicht der AK muss Fernwärme für Konsument:innen leistbar sein, denn sie gilt als große Hoffnungsträgerin, um im städtischen Bereich zukünftig klimaneutral heizen zu können“, so Anderl.
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