Abteilung Berset soll sensible E-Mails gelöscht haben Der parlamentarische Aufsichtsbericht zum Fall Berset soll an diesem Dienstag veröffentlicht werden. Die Frage ist nur: Welche Unterlagen hatten die Wirtschaftsprüfer? Einige der E-Mails aus der Berset-Sektion sind verschwunden. Gepostet: 11:01 Uhr | Aktualisiert: vor 45 Minuten Hat Innenminister Alain Berset, 50, Bundesmittel missbraucht, um den Erpressungsfall beizulegen? Und profitierte er von einer Sonderbehandlung? Um diesen Fragen nachzugehen, hat der Wirtschaftsprüfungsausschuss (GPK) des Parlaments im vergangenen Herbst eine Untersuchung eingeleitet. Die Ergebnisse werden voraussichtlich an diesem Dienstag bekannt gegeben. Berset wurde im November 2019 von einem Ex-Liebhaber erpresst. Per E-Mail drohte er mit der Veröffentlichung von für ihn schädlichen Informationen, wenn er ihr nicht 100’000 Franken überweise. Im Anhang fügte sie private Fotos und Korrespondenz zwischen ihr und dem Bundesrat bei. Die Frau wurde zu einer bedingten Geldstrafe und einer Geldstrafe wegen versuchter Erpressung verurteilt. Auch die Tatsache, dass Berset die Bundesratslimousine für Treffen mit ihrem damaligen Geliebten im Schwarzwald genutzt haben soll, wurde später thematisiert.
Berset-Mitarbeiter mit Mailverkehr
Um die Angelegenheit zu regeln, griff Berset auch auf seine Mitarbeiter im Innenministerium (EDI) zurück. Sein damaliger Generalsekretär Lucas Bruchin hatte sich mit der Erpresserin in Verbindung gesetzt und versucht, sie an einem Komplott zu hindern. Das geht aus den E-Mails hervor, die Teil des „Weltwoche“-Falles sind. Pikant: Das Innenministerium selbst hat den heiklen Postverkehr vernichtet, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Nach dem Gesetz zur Unterrichtung der Öffentlichkeit hatte die Zeitung im Fall einer Erpressung Einsicht in Verwaltungsunterlagen gefordert. Laut der Zeitung gab das Innenministerium dabei zu, die E-Mails gelöscht zu haben, als Bruhin EDI verließ.
Verzögerung und Verzögerung
Der Rechtsdienst des EDI lehnte das Überprüfungsgesuch zunächst mit der Begründung ab, die Dokumente seien Teil eines Strafverfahrens. Dies ist jedoch kein Grund, seine Übergabe zu verweigern, denn das Strafverfahren war zu diesem Zeitpunkt längst abgeschlossen. Infolgedessen versuchte die Abteilung von Berset, die Veröffentlichung im Zusammenhang mit der laufenden GPK-Untersuchung weiter hinauszuzögern. Als selbst Bundesdatenschutzbeauftragter Adrian Lobsiger dieses Argument nicht akzeptierte, teilte das EDI laut Tages-Anzeiger plötzlich mit, dass es keinen E-Mail-Wechsel zwischen dem Departement und dem Erpresser gebe. Die E-Mails des ehemaligen Generalsekretärs wurden nach seinem Ausscheiden gelöscht oder sind nicht mehr auffindbar.
Plötzlich erscheinen E-Mails
EDI verteidigt die Löschaktion damit, dass alles nach den üblichen Standards erfolgt sei. Die Archivierung erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Fragen soll das Ressort nicht beantwortet haben, schreibt der «Tages-Anzeiger». Überraschenderweise tauchten auf gezielte Nachfrage einzelne E-Mails auf, die offensichtlich weniger sensibel sind. Die Frage ist nun, welche Unterlagen den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse zur Verfügung standen, um die Vorwürfe gegen Bershet zu prüfen.